Vaterschaftstest durch einen forensischen Sachverständigen
Ein/e forensische/r Sachverständiger/in ist laut gesetzlicher Definition eine Person, die aufgrund ihres Fachwissens (auf dem Gebiet, in dem sie als Sachverständiger eingetragen ist) den vom Konzessionsgeber festgestellten Sachverhalt beurteilt und das subjektive Ergebnis ihrer Beurteilung dem Konzessionsgeber in einem Gutachten mitteilt. Jeder Sachverständige muss in das Sachverständigenverzeichnis eingetragen werden. Das Sachverständigenverzeichnis wird in elektronischer Form geführt und auf der Website des Justizministeriums veröffentlicht, damit es von der Öffentlichkeit genutzt werden kann. Es gibt ein Gesetz über Sachverständige, doch das Wichtigste ist, dass ein/e Sachverständiger/in für sein Gutachten strafrechtlich haftbar ist und bei vorsätzlicher Manipulation eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren zu erwarten hat.
Die Entnahme von DNA-Proben durch Experten für Vaterschaftstests wird in Gerichtsverfahren oder in Fällen eingesetzt, in denen die Personen, deren Proben entnommen werden, genau identifiziert werden müssen. Anonyme DNA-Proben werden in der Regel zur Überprüfung der Vaterschaft verwendet, wenn die Identität der Personen nicht festgestellt werden muss und der Test dem persönlichen Interesse gilt.
Vaterschaftstest mit Identitätsnachweis
Der Unterschied zwischen fachkundigen DNA-Tests und anonymen DNA-Tests zum Zweck der Vaterschaftsüberprüfung besteht darin, dass bei fachkundigen Probenahmen die Identität der entnommenen Personen erfasst und gespeichert wird. Bei einem anonymen DNA-Test wird die Identität der Personen nicht erfasst (was im Gutachten angeführt wird) und die Proben werden mit der Bezeichnung, die die Auftraggeber wählen, beschriftet.
Zur Überprüfung der Identität der Personen und als Nachweis für den/die Gerichtsmediziner/in wird eine Kopie eines Lichtbildausweises angefertigt, bei Babys bis 2 Jahren kann auch die Geburtsurkunde verwendet werden. Anschließend werden Fotos von den untersuchten Personen gemacht und die Identitätsformulare mit den übertragenen Daten der Ausweise unterschrieben und gestempelt. Sobald die Identität jeder Person überprüft wurde, werden die Proben von einem/r Praxismitarbeiter/in abgenommen und mit einer Nummer beschriftet.
Was die Entnahme und Verarbeitung der Proben bei anonymen und forensischen Vaterschaftstests betrifft, so werden bei beiden die gleichen Verfahren und Techniken zur Analyse der DNA-Proben angewandt.
Nach der Analyse der DNA-Proben erstellt der/die forensische Sachverständige bzw. ein Biotechnologe/in ein Gutachten, das im Gerichtsverfahren zur Feststellung der Vaterschaft verwendet wird. Der/Die Sachverständige ist bei der Anhörung nur anwesend, wenn das Gericht dies verlangt.